Rente mit 67 auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am 12.08.2010 in Bundespolitik

Schwarz-Gelb redet Erwerbslage Älterer schön

Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt auf 67 Jahre ist in der Diskussion. Mit geschönten Zahlen über die Erwerbsbeteiligung von über 60-Jährigen versucht CDU-Arbeitsministerin von der Leyen eine ernsthafte Überprüfung dieser Entscheidung zu verhindern. Sie missachtet damit ihren gesetzlichen Auftrag.

Die SPD hatte gesetzlich durchgesetzt, dass die Bundesregierung erstmals in diesem Jahr durch einen Bericht überprüfen und bewerten muss, ob die Voraussetzungen vorliegen, die Altersgrenze anzuheben. Hintergrund war, dass ein Einstieg in die Rente mit 67 nur dann vertretbar ist und erfolgen soll, wenn es auch genug Arbeit für Ältere gibt. Frau von der Leyen legt sich jetzt schon fest, ohne den Bericht veröffentlicht zu haben. Sie hält stur an der Anhebung der Regelaltersgrenze fest. Ihre Behauptung, 40 Prozent der 60- bis 64-Jährigen seien erwerbstätig, wird durch Zahlen ihres eigenen Ministeriums nicht gedeckt. Die Fakten:
  • Von den 60- bis 64-Jährigen waren 2008 nur gut ein Drittel erwerbstätig. Darunter sind aber unter anderem auch Selbständige, Beamte und Mini-Jobber.
  • Die Quote der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten betrug bei den 60- bis 64-Jährigen nur 21,5 Prozent, bei den 64-Jährigen sogar nur 9,9 Prozent. Dies sind Zahlen, die das Arbeitsministerium erst im Juni herausgegeben hat.
Wir wollen mehr gute Arbeit für Ältere
  • Die Erwerbsbeteiligung Älterer ist in den letzten zehn Jahren gestiegen. Das ist vor allem ein Erfolg sozialdemokratischer Arbeitsmarktpolitik. Dieser Kurs muss fortgesetzt werden. Wir brauchen die Erfahrungen und Kenntnisse älterer Beschäftigter.
  • Wir brauchen gerade für Ältere mehr sozialversicherungspflichtige, gut bezahlte und altersgerechte Arbeitsverhältnisse.
  • Wir müssen uns zunächst darum kümmern, das tatsächliche Renteneintrittsalter weiter an die gültige Altersgrenze für den abschlagsfreien Renteneintritt heranzuführen. Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt zur Zeit bei 63,2 Jahren und damit deutlich unter dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von 65 Jahren.
Die vorgesehene Überprüfung der Arbeitsmarktlage Älterer muss ernst genommen werden. Wir brauchen keine schön gefärbten Zahlen, sondern bessere Chancen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf gute und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Eine Anhebung der Altersgrenze bei der Rente darf nicht an der Realität des Arbeitsmarktes vorbeigehen.
 
 

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