Klaus Hofmann Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben
In 2003 verabschiedet die rotgrüne Koalition unter Beteiligung von CDU/CSU ein Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung, kurz: GKV-Modernisierungsgesetz (GMG). Es ist zum 01.01.2004 in Kraft getreten.
Eine Folge dieser „Reform“ ist, dass seit dem 1. Januar 2004 alle in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Bezieher von Betriebsrenten und anderen Versorgungsbezügen darauf den vollen Beitragssatz zur Krankenversicherung (also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) bezahlen müssen.
Dies gilt gleichermaßen für Einmalzahlungen aus einer Direktversicherung zur Altersvorsorge, die mit Zahlungen aus dem Nettogehalt angespart worden sind. Diese Beitragspflicht gilt auch für alle Verträge und Vereinbarungen, die vor 2004 abgeschlossen worden sind. Also ein klarer Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot.
Im Ergebnis werden Bezüge, die die Bürger für ihren Ruhestand zurückgelegt haben (in welcher dieser Anlageformen auch immer) um 18 % gekürzt werden. Diese Regelung ist zutiefst ungerecht und konterkariert alle Forderungen der Politik in Sonntagsreden, die Bürger sollten für ihr Alter (auch) privat vorsorgen. Sie trägt eindeutig zur Politikverdrossenheit (oder Politikerverdrossenheit?) bei. Die Regelung gehört daher umgehend ersatzlos abgeschafft.
Wir erwarten von unserem Bundestagsabgeordneten einen vollen und kompromisslosen Einsatz für die ersatzlose Streichung dieser Vorschrift. Die – wie man liest – von der SPD-Fraktion im Bundestag angestrebte Halbierung des Beitrags ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Dies ist allerdings halbherzig und es bleibt immer noch eine große Ungerechtigkeit.
Der Widerspruch zwischen wohlfeilen Forderungen nach privater Altersabsicherung der Bürger auf der einen Seite und Beitragspflicht dieser Bezüge nach Eintritt in den Ruhestand auf der anderen Seite bleibt bei der hälftigen Reduzierung eindeutig bestehen.